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   VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13   

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VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13 (https://dejure.org/2013,39003)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.09.2013 - 7 L 222.13 (https://dejure.org/2013,39003)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. September 2013 - 7 L 222.13 (https://dejure.org/2013,39003)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris, Rn. 32).

    Diese Anforderungen stellen sicher, dass Werturteile auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und sich an den von Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Kriterien orientieren (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 4. November 2010, a.a.O., Rn. 47).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich auf die Überprüfung zu beschränken, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris, Rn. 23 ff. m.w.N.).

    Die Kammer folgt dabei der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 - juris, Rn. 40; vgl. zur Begründung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2013 - OVG 6 L 56.13 -), wonach die Festsetzung in Anlehnung an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren erfolgt.

  • VG Berlin, 19.02.2013 - 26 L 647.12

    Dienstrecht; Absehen von einer Anlassbeurteilung aufgrund der Allgemeinen

    Auszug aus VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13
    Auch eine Begründung mit der besseren vorausschauenden Eignungsbewertung des Beigeladenen zu 2. ist dem Antragsgegner vor diesem Hintergrund verwehrt, da diese nach Maßgabe der Anforderungen des angestrebten Amtes vornehmlich aus den vom Bewerber gezeigten dienstlichen Leistungen zu entwickeln ist, die in der hinreichend aktuellen dienstlichen Beurteilung festgestellt werden (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2013 - VG 26 L 647.12 -, EA S. 7), so dass auch eine Verbesserung der Eignungsbewertung bei Durchgreifen der Einwendungen des Antragstellers und entsprechender Verbesserung seiner dienstlichen Beurteilung nicht auszuschließen ist.

    Zwar ist die Beförderung eines Bewerbers mit einer vorausschauenden Eignungsbewertung, die hinter der eines Mitbewerbers zurückbleibt, regelmäßig ausgeschlossen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2013 - VG 26 L 647.12 -, EA S. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 6 L 56.13

    Beamtenrecht; Konkurrentenstreit; Stellenbesetzung; Eilrechtsschutz; Streitwert;

    Auszug aus VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13
    Die Kammer folgt dabei der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 - juris, Rn. 40; vgl. zur Begründung auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2013 - OVG 6 L 56.13 -), wonach die Festsetzung in Anlehnung an die Streitwertberechnung im Hauptsacheverfahren erfolgt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07

    Auswahlentscheidung bei Beförderung - Vergleichbarkeit der Beurteilungen

    Auszug aus VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13
    Jedoch ist sie auch schlüssig aus dem Leistungs- und Befähigungsbild anhand der zugrundeliegenden Beurteilung zu entwickeln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 -, juris, Rn. 11), so dass auch mangels hierzu angestellter Erwägungen im Auswahlvorgang nicht auszuschließen ist, dass bei einem kürzeren Beurteilungszeitraum des Antragstellers für ihn wegen einer möglicherweise besseren Beurteilung auch eine bessere Eignungsbewertung abgegeben worden wäre.
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13
    Denn aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG folgt die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrunde liegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich zu fixieren, da deren erstmalige Darlegung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren die Rechtsschutzmöglichkeiten von Mitbewerbern in unzumutbarer Weise mindert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 4 S 46.13 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - BVerfG 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 21 f.).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13
    Allerdings ist die Entscheidung, welche Bewerber aufgrund ihrer Leistungen zu befördern sind, als Akt wertender Erkenntnis gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, juris, Rn. 31).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13
    Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99, 102 f.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus VG Berlin, 27.09.2013 - 7 L 222.13
    Denn nur die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen stellt sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind; sie erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19/08 -, juris, Rn. 35 m.w.N.).
  • VG Berlin, 30.06.2016 - 7 L 112.16

    (Kein) Anspruch auf Untersagung der Übertragung des höherwertigen Dienstpostens

    In einem solchen Fall können die Beurteilungen in einem Auswahlverfahren nicht ohne differenzierende Betrachtung herangezogen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Januar 2011 - OVG 4 S 37.10 -, EA, S. 4; VG Berlin, Beschluss vom 27. September 2013 - VG 7 L 222.13 -, EA, S. 11).

    Dabei kommt es nicht nur auf die absolute Länge bzw. Kürze der Beurteilungszeiträume an, sondern auch auf das Verhältnis der Zeiträume zueinander sowie auf die weiteren Umstände des Einzelfalls (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 27. September 2013, a.a.O., und vom 13. November 2013 - VG 7 L 215.13 -, EA, S. 16 f.).

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